Informationen zum GEMA-Recht

Auf dieser Seite bietet die Kanzlei Michow & Ulbricht, Hamburg, allgemeine Informationen zum GEMA-Recht an.



Das GEMA-Recht
Die Kanzlei

Ich habe auf dem Flohmarkt oder im Ausland eine CD erworben, die es in Deutschland nicht auf dem Markt gibt. Kann ich bei der GEMA die Lizenz erwerben, um die CD in Deutschland herauszubringen?

Nein, denn durch die Vervielfältigung einer CD werden nicht nur Urheberrechte berührt, sondern auch die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller nach den §§ 75, 85 UrhG. Diese müssen bei den Tonträgerherstellern bzw. den ausübenden Künstlern selbst eingeholt werden.

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Das GEMA-Recht wird schwerpunktmäßig von der Michow & Ulbricht behandelt.

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