Informationen zum GEMA-Recht

Auf dieser Seite bietet die Kanzlei Michow & Ulbricht, Hamburg, allgemeine Informationen zum GEMA-Recht an.



Das GEMA-Recht
Die Kanzlei

Muss auch ein Komponist, der seine eigenen Songs live spielt, an die GEMA zahlen?

Ja! Auch der Urheber selbst ist abgabepflichtig, wenn er seine eigenen Kompositionen spielt. Das gilt übrigens nicht nur für Livekonzerte, sondern auch für die Präsentation eigener Songs im Internet oder auf Demo-CD`s.

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Das GEMA-Recht wird schwerpunktmäßig von der Michow & Ulbricht behandelt.

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