Auf dieser Seite bietet die Kanzlei Michow & Ulbricht, Hamburg,
allgemeine Informationen zum GEMA-Recht an.
Das GEMA-Recht
Die Kanzlei
Muss auch ein Komponist, der seine eigenen Songs live spielt, an die
GEMA zahlen?
Ja! Auch der Urheber selbst ist abgabepflichtig, wenn er seine eigenen
Kompositionen spielt. Das gilt übrigens nicht nur für
Livekonzerte, sondern auch für die Präsentation eigener Songs
im Internet oder auf Demo-CD`s.