An der Durchführung einer Veranstaltung sind oft mehrere
Eventagenturen, Konzert- oder Tourneeveranstalter, Gastspieldirektionen,
Vermittler usw. beteiligt. Wer von ihnen ist verpflichtet, die
Veranstaltung der GEMA zu melden?
Veranstalter ist nach der gängigen Rechtsprechung, wer für
eine Veranstaltung in organisatorischer und finanzieller Hinsicht
verantwortlich ist. Das ist derjenige, der den Veranstaltungssaal
anmietet, die Veranstaltung vor Ort bewirbt, Karten in den Vorverkauf
gibt u.s.w., so dass er faktisch darüber die Entscheidung in der
Hand hat, ob und wie die Veranstaltung durchgeführt wird.
Künstlervermittler, Tourneeveranstalter und andere Dienstleister
sind hingegen nicht Veranstalter.
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