Informationen zum GEMA-Recht

Auf dieser Seite bietet die Kanzlei Michow & Ulbricht, Hamburg, allgemeine Informationen zum GEMA-Recht an.



Das GEMA-Recht
Die Kanzlei

Wer muss GEMA-Gebühren abführen?

Grundsätzlich gilt, das immer dann an die GEMA gezahlt werden muss, wenn Musik aus dem GEMA-Repertoire (zu diesem Begriff siehe nächste Frage) öffentlich wiedergegeben wird. Vorsicht: “Musik” bedeutet nicht nur eine bestimmte Einspielung einer Komposition durch einen Musiker, sondern die Komposition an sich, wobei es nicht darauf ankommt, wer sie einspielt. Es ist also für die GEMA-Abgabenpflichtigkeit egal, ob z. B eine Originalaufnahme von den Beatles öffentlich wiedergegeben wird oder eine Coverversion des Beatles-Songs durch eine unbekannte Band.

Eine öffentliche Wiedergabe liegt beispielsweise vor:
- Bei einem Konzert
- Bei der Musikwiedergabe in einer Gaststätte, einer Diskothek oder auf einer öffentlich zugänglichen Veranstaltung
- Wenn Musik im Internet zum Download bereitgestellt wird

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Das GEMA-Recht wird schwerpunktmäßig von der Michow & Ulbricht behandelt.

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