Wer muss GEMA-Gebühren abführen?
Grundsätzlich gilt, das immer dann an die GEMA gezahlt werden muss,
wenn Musik aus dem GEMA-Repertoire (zu diesem Begriff siehe nächste
Frage) öffentlich wiedergegeben wird. Vorsicht: “Musik”
bedeutet nicht nur eine bestimmte Einspielung einer Komposition durch
einen Musiker, sondern die Komposition an sich, wobei es nicht darauf
ankommt, wer sie einspielt. Es ist also für die
GEMA-Abgabenpflichtigkeit egal, ob z. B eine Originalaufnahme von den
Beatles öffentlich wiedergegeben wird oder eine Coverversion des
Beatles-Songs durch eine unbekannte Band.
Eine öffentliche Wiedergabe liegt beispielsweise vor:
- Bei einem Konzert
- Bei der Musikwiedergabe in einer Gaststätte, einer Diskothek oder
auf einer öffentlich zugänglichen Veranstaltung
- Wenn Musik im Internet zum Download bereitgestellt wird
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