Ist gemafreie Musik kostenlos?
Meistens nicht. Wenn ein Urheber nicht Mitglied der GEMA ist, so
heißt das lediglich, dass er seine Urheberrechte nicht durch die
GEMA treuhänderisch wahrnehmen läßt, sondern selbst
wahrnimmt. Man muß also den Urheber selbst um Erlaubnis fragen und
ihm ggf. eine Vergütung zahlen.
Kostenlos ist nur Musik, die in der public domain steht. Das ist z. B.
bei Traditionals (Volksliedern) der Fall oder bei Werken, deren Urheber
bereits seit mehr als 70 Jahren verstorben ist (vgl. § 64 UrhG).
Aber auch an Kompositionen aus der Public Domain können
Leistungsschutzrechte z. B. der ausübenden Künstler (Musiker)
bestehen.
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